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Obligatorischer Hundehalterkurs / Sachkundenachweis |
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Liebe Hundeinteressierte sicher haben Sie sich schon gefragt was es denn nun mit diesem Sachkundenachweis auf sich hat. Das Wort ist in aller Munde.... |
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So heisst es im neuen Reglement der
SKG Zitat: Hundeschule für Neu-Hundehalter Wer nach dem 1. September 2008 seinen ersten Hund erwerben möchte, ist verpflichtet, sich diesbezüglich vorgängig entsprechende theoretische Kenntnisse anzueignen. Der Gesetzgeber formuliert in den Ausführungsbestimmungen detailliert die Lernziele, den Inhalt und den Umfang dieses Sachkundenachweises in Hundehaltung. Im Moment ist dafür eine Minimal-Dauer von 5 Stunden vorgeschrieben. Innerhalb des ersten Jahres nach Erwerb eines neuen Hundes müssen zudem alle Hundehalter, also auch jene, die bereits früher einmal einen oder mehrere Hunde hielten, einen Praxiskurs absolvieren. In den vorgeschriebenen Übungslektionen sollen die Grundfertigkeiten zum sicheren, artgerechten und tierschutzkonformen Erziehen und Führen eines Hundes vermittelt werden. In den entsprechenden Ausführungsbestimmungen werden gegenwärtig noch 10 Lektionen, die in 5 Übungseinheiten zu vermitteln sind, vorgeschlagen. |
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.......aber keine Angst es ist absolut keine Hexerei diesen Kurs zu absolvieren. Es wird auch am Ende keine Prüfung verlangt. Bitte verwechseln Sie den Sachkundenachweis nicht mit der Hundehalterprüfung.... das sind zwei verschiedene Kurse.
Damit Sie sich ein Bild von einem
Sachkundenachweis Kurs machen können habe ich Ihnen so ungefähr den
Ablauf und die Themen aufgeschrieben. |
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Vermittlung der theoretischen Kenntnisse über:
Praktischer Teil (ca. 5 Std.): Hundeplatz, Land, Wald, Stadt Vermittlung praktischer Fähigkeiten in den Bereichen:
Tag 1 und 2: Hundeplatz
Der
Kursleiter kann den Praxisteil erweitern und dem Alter des Hundes
anpassen, muss das |
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![]() Gerne helfe ich Ihnen auch einen Kurs in der Nähe von Ihrem Wohnort zu finden und stehe Ihnen auch zur Seite bei Fragen oder Unsicherheiten in der Hundeerziehung, seheh Sie hierzu den unten angefügten Link zum Bundesamt für Veterinärwesen. http://www.bvet.admin.ch/tsp/02222/02230/02529/index.html?lang=de
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