| Schweizerische
Kynologische Gesellschaft Société Cynologique Suisse Società Cinologica Svizzera gegründet / fondée 1883 |
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| Was ist das GGZ
und wie kann ich mich darum bewerben? Seit 1883 fördert die Schweizerische Kynologische Gesellschaft (SKG) die Zucht von Rassehunden in der Schweiz. Vom Rassehund wird erwartet, dass er nicht nur in seinen äusseren Merkmalen einem bestimmten Rasse-Ideal möglichst vollkommen entspricht, sondern sich auch punkto Gesundheit und Charakter (Verhalten) auszeichnet. Die Grundsteine für Gesundheit und Verhaltenseigenschaften werden in hohem Masse schon im Welpenalter gelegt. Deshalb ist eine dem Wesen des Hundes entsprechende und seine gesunde Entwicklung begünstigende Aufzucht der Welpen von entscheidender Bedeutung. Bereits 1967 hat der damalige Leiter der Stammbuchverwaltung, Dr. h.c. Hans Räber ein Kontrollkonzept erarbeitet, welches mit der finanziellen Unterstützung von Nelly Frey in der Folge verwirklicht werden konnte. Absicht der SKG und Zielsetzung des Goldenen Gütezeichens ist die Förderung einer Züchterschaft, die bestrebt ist, Hunde ohne Erbdefekte zu züchten auf der Basis tiergerechter Haltung und liebevoller Betreuung. Dazu gehört es auch, die Erkenntnisse der Verhaltensforschung einzubeziehen. Die SKG will Züchter fördern, die von Verantwortungsbewusstsein gegenüber Tier und Mensch in gleicher Weise getragen werden und erkennen, dass neben einer materiell intakten Zuchtstätte Zeit und Verständnis für die Bedürfnisse der Tiere ebenso wichtige Anliegen sind. Das Zertifikat „Goldenes Gütezeichen (GGZ)"der SKG“ zeichnet Züchter aus, die ein waches Interesse an der sachgerechten Fürsorge für die ihnen anvertrauten Tiere zeigen und über alle Belange der Hundehaltung und –aufzucht Bescheid wissen. Dazu gehört insbesondere auch eine laufende Weiterbildung. Der Züchter wird zudem für die bewusste Wahrnehmung seiner Verantwortung im Umgang mit Hundekäufern ausgezeichnet und soll einen wesentlichen Teil seiner züchterischen Aufgaben in der fortgesetzten Beratung und Unterstützung seiner Käuferschaft sehen. Das Zertifikat GGZ soll als Qualitätsmerkmal dem Hundefreund den Weg zu Zuchtstätten zeigen, wo er Gewähr hat, dass die Jungtiere durch die Zuchtstätteneinrichtungen, die Fütterung, die Pflege und den Kontakt mit Menschen in einer gesunden Entwicklung und Sozialisierung gefördert werden. Er soll eine seriöse und umfassende Beratung erhalten. Grundlage für den Züchter sind die SKG- und Klubstatuten, alle zuchtbezogenen Reglement der FCI, der SKG und der jeweils zuständigen Rasseklubs sowie die schweizerische Tierschutzgesetzgebung. Der Züchter erfüllt in diesem Sinne eine Vorbildfunktion. Ausgabe 2007 |
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